Kinderrechte in Hessen
Umsetzung von Kinder-und Jugendrechten in Hessen
Die Umsetzung von Kinder-und Jugendrechten ist für das Land Hessen ein wichtiges politisches Anliegen und wurde im Koalitionsvertrag 2018 durch die Vereinbarung eines Monitorings für Kinderrechte berücksichtigt. Zudem hat die hessische Landesregierung, als einziges Bundesland, eine eigene hauptamtliche Stelle geschaffen, um Kinder- und Jugendrechte zu realisieren. Die Aufgabe der Landesbeauftragten für Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen besteht darin, die Politik, Verwaltung und Gesellschaft für das Thema der Kinderrechte zu sensibilisieren und in einer beratenden Funktion der Hessischen Landesregierung zur Seite zu stehen.
Eine wichtige Weichenstellung zur Umsetzung von Kinderrechten in Hessen wurde mit der Volksabstimmung 2018 erzielt, bei der fast 90 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung votiert haben. In Artikel 4 wurde folgender Abs. 2 angefügt: "Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt." (Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2018).
Auch in der Hessischen Städte- und Gemeindeordnung (HGO) sind Kinderrechte verankert: Kinder und Jugendliche sollen in Planungen und Vorhaben, welche deren Belange betreffen, einbezogen werden; hierfür sollen geeignete Beteiligungsformen geschaffen werden (§ 4c HGO) (Bürgerservice Hessenrecht, 2020).
Kinderschutz
Kinderschutzkonzept
Das Kinderschutzkonzept in Hessen basiert auf dem Auf- und Ausbau von Angeboten im Bereich der Prävention und Beratung in den verschiedenen Zuständigkeiten in den hessischen Ministerien. Im Rahmen der Förderung wurden bereits Projekte im Bereich der Frühen Hilfen umgesetzt und die Qualifikation von Fachkräften unterstützt. Zusätzlich fördert die Landesregierung Hessen die Beratungs- und Präventionsleistungen von Trägern u. a. aus dem Bereich Opferhilfe und dem Kinderschutzbund Hessen.
Kinderschutzbund Hessen
Der Kinderschutzbund Hessen macht sich als Serviceeinrichtung für Kinderrechte stark und ist als Ansprechpartner in jeder hessischen Kommune vertreten. Das Ziel des Kinderschutzbundes ist das Aufwachsen von Kindern in sozialer Sicherheit in einer kinderfreundlichen Gesellschaft und die Förderung der psychischen, physischen, sozialen und seelischen Entwicklung von Kindern. Dabei unterstützt der Kinderschutzbund durch Beratungsleistungen Kinder und Jugendliche, Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Politikerinnen und Politiker bei der Umsetzung von Kinderrechten.
Nähere Informationen zu den Aufgabenfeldern des Kinderschutzbundes Hessen sind zu finden unter https://www.kinderschutzbund-hessen.de
Kinderbüros
Neben dem Kinderschutzbund Hessen setzen sich auch die verschiedenen Kinderbüros und Kinderbeauftragten in den hessischen Kommunen für den Schutz von Kindern und die Umsetzung der Kinderrechte ein. In Hessen gibt es, neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe, die sich in ihrer Arbeit ebenfalls für die Umsetzung der Kinderrechte einsetzen, aktuell zehn finanziell geförderte sowie viele ehrenamtliche Kinder- und Jugendbeauftragte. Kinderbüros möchten Kindern eine Plattform für ihre Anliegen bieten und Hilfe zur Selbsthilfe vermitteln. Ein zentraler Punkt ihrer Arbeit bildet dabei das Vertreten von Kinderrechten als Querschnittsaufgabe in der Öffentlichkeit und in der Politik. Kinderbüros unterstützen und beraten andere Ämter, Institutionen und Träger bei der Umsetzung von Kinderrechten und zielen darauf, Kinderinteressen bei kommunalen und städtischen Planungen einzubeziehen.
Kinderrechte im Bildungs- und Erziehungsplan
Im Hinblick auf die Realisierung und Umsetzung von Kinderrechten in Hessen engagierte sich das HMSI bereits mit der Entwicklung des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen (BEP). Der BEP wurde zwischen 2004 und 2005 mit dem Ziel entwickelt, die Kompetenzen von Kindern zu stärken. Kompetenzen, die durch den BEP gestärkt werden sollen, sind Verantwortungsübernahme, Kooperationsfähigkeit, Kreativität und Umgang mit individuellen Unterschieden und kultureller Vielfalt. Seit 2007/2008 wird der BEP in den Kindertagesstätten, Grundschulen und möglichst allen weiteren Lernorten des Elementar- und Primärbereichs umgesetzt und bildet nahezu flächendeckend die Basis der pädagogischen Arbeit.
Weitere Informationen unter https://bep.hessen.de
In der Abteilung "Familie" des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration wird die Wahrung von Kinderrechten und ihre Umsetzung in allen Arbeitsbereichen mitbedacht. Die Umsetzung von Kinderrechten wird auch in anderen Abteilungen wie der Abteilung "Soziales", die sich für die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen einsetzt, und der Abteilung "Gesundheit", die sich u. a. mit Gesundheitsförderung sowie dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in gesundheitlichen Belangen beschäftigt, vorangebracht.
Ombudschaftliche Vertretung für Kinder und Jugendliche
Das SGB VIII wurde 2021 um § 9a ergänzt, der ombudschaftliche Vertretung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien in der Jugendhilfe vorsieht. Derzeit moderiert die Landesbeauftragte für Kinder und Jugendrechte den Klärungsprozess zur Umsetzung des neuen gesetzlichen Auftrags. Die neue Ombudsstruktur wird zukünftig den Verein "Ombudsstelle Hessen e.V." ersetzen. Ombudschaftliche Vertretung hat das Potential, die Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte zu stärken und Machtasymmetrien auszugleichen.
Kinderfreundliche Kommunen
Der Verein "Kinderfreundliche Kommunen" wurde 2012 gegründet und hat das Ziel, die Umsetzung von Kinderrechten in Kommunen zu fördern. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und dem Einbezug von Kinderrechten bei der Planung von kommunalen Angeboten. Kommunen können das Siegel "Kinderfreundliche Kommune" erhalten, wenn sie ein auf die Kommune angepasstes Programm, inklusive der Entwicklung eines Aktionsplans in Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen, durchlaufen und auf die im Programm festgelegten Standards hinarbeiten. In Hessen nehmen aktuell sieben Kommunen an dem Programm teil: Witzenhausen, Taunussstein, Oestrich-Winkel, Eltville am Rhein, Maintal, Hanau und Lampertheim.
Weitere Informationen unter https://www.kinderfreundliche-kommunen.de
Kinderrechte-Monitoring
Mit einem Kinderrechte-Monitoring im Zeitraum 2022-2025 soll ein einheitliches Vorhaben zur systematischen Datenerfassung in Hessen mit dem Ziel etabliert werden, die kommunale Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Hessen voranzubringen.
Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendbeteiligung Hessen
Die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendbeteiligung Hessen (LAG-KiJuBe Hessen) besteht seit 1995 und ist ein Zusammenschluss von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe aus hessischen Kommunen sowie Vereinen und Verbänden, die Kinder- und Jugendbeteiligung in ihrer Zuständigkeit koordinieren. Auf der Internetseite werden Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung vorgestellt. Ebenso stellen sich die Mitglieder mit ihren Formaten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor.
Weitere Informationen unter: https://kinder-jugendbeteiligung-hessen.de/
MAKISTA
MAKISTA ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 2000 für die Verwirklichung von Kinderrechten in Schulen und weiteren Bildungsinstitutionen engagiert. Um dies zu erreichen, bietet MAKISTA Lehr- und Fachkräften sowie Multiplikator*innen Trainings und Beratungen an, vernetzt die unterschiedlichen Akteur*innen und stellt praxisbezogene Materialien zur Umsetzung von Kinderrechten zur Verfügung. Zudem hat MAKISTA 2010 das Netzwerk "16eins für Kinderrechte, Bildung und Demokratie" gegründet und 2019 die Vernetzung der Akteur*innen durch die Gründung der bundesweiten Netzwerke "Kinderrechte und Bildung" und "Bildung für eine demokratische Gesellschaft" gefördert.
Weitere Informationen unter https://www.makista.de
Bild: © UNICEF