Informationen und Antragsunterlagen zum Landesprogramm "Präventionsketten Hessen - Gelingendes Aufwachsen, Kinderrechte leben"

Für ein gelingendes und gesundes Aufwachsen für alle Kinder von 0-10 Jahren

Zum Auf- und Ausbau einer integrierten kommunalen Präventionsstrategie zur Verminderung der Folgen von Kinderarmut

Die Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut ist weiterhin ein zentrales Zukunftsthema für Kommunen. Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen. Kinder- und Jugendarmut ist ein zentrales Entwicklungsrisiko mit zum Teil langfristigen Folgen für materielle, soziale, kulturelle und gesundheitliche Lebenslagendimensionen. Die öffentliche Debatte um das Thema Kinderarmut ist ein beständiger Gegenstand in der Politik, Forschung und (Fach-)Praxis. Die Bekämpfung von Kinderarmut erfordert ein gesamtgesellschaftliches Handeln sowie eine strategische Ausrichtung sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene.  

Präventionsketten sind integrierte kommunale Gesamtstrategien und haben sich als Instrument zur Armutsprävention in der Kommune bewährt. Als gesellschaftlicher Lösungsansatz der kindheitsbezogenen Armutsprävention stellen sie einen theoretischen und praktischen Handlungsansatz im kommunalen Kontext dar. Mit der Subjektorientierung aus der UN Kinderrechtskonvention, 1992 in Deutschland ratifiziert, die auf den Befähigungs- und Gestaltungsansatz aus der Perspektive des Kindes abzielt, wird die Förderung der positiven Lebensbedingungen und Verwirklichungschancen sowie das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt gestellt.

Der Auf- und Ausbau von kommunalen Präventionsketten zur Verminderung von kindspezifischen Armutsfolgen in der Lebenswelt Kommune soll mit der Umsetzung des Landesprogrammes “Präventionsketten Hessen” gestärkt werden. Ziel des Landesprogramms ist die Unterstützung der Landkreise und Städte dabei, ganzheitliche und passgenaue Präventionskonzepte für Kinder und ihre Familien zu entwickeln. Die Strukturen und Rahmenbedingungen vor Ort werden berücksichtigt, Übergänge zwischen den einzelnen Lebensphasen der Kinder erleichtert und die Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte vorangebracht.

  • 1. Ziele der Förderung

    Zur Erreichung eines gelingenden und gesunden Aufwachsens von Kindern im Alter von 0-10 Jahren in Hessen erhalten hessische Kommunen im Rahmen des Landesprogrammes finanzielle und fachliche Unterstützung. Mit dem Auf- und Ausbau von Präventionsketten soll eine kindgerechtere und familienfreundlichere Gesellschaft in hessischen Kommunen gestaltet werden, in der die umfassenden Teilhabechancen sowie das gesunde und gelingende Aufwachsen von Kindern gestärkt wird. Ein weiteres Ziel des Programmvorhabens ist es, die Angebotslandschaft und Beteiligung von Kindern und deren Familien bedarfsgerecht und transparent weiterzuentwickeln, um die Chancengerechtigkeit zu erhöhen und (neue) Zugänge, insbesondere für benachteiligte Familien, sicherzustellen.

    Das Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) und die Auridis Stiftung unterstützen in Zusammenarbeit mit der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. zehn hessische Kommunen in einer dreijährigen Projektlaufzeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 finanziell und fachlich durch Beratung, Begleitung und Fortbildung beim Auf- und Ausbau von Präventionsketten.

    Für den Auf- und Ausbau kommunaler Präventionsketten wird vorrangig eine ämter- und dezernatsübergreifende Koordinierung gefördert (siehe Punkt 4).

  • 2. Fördervoraussetzungen

    Folgende Förderbedingungen sind Voraussetzungen für interessierte Kommunen für eine Teilnahme am Landesprogramm:

    • Erwirkung einer kommunalpolitischen Willenserklärung, z. B. in Form eines politischen Beschlusses der Kommune zum Auf- bzw. Ausbau einer Präventionskette bei Antragsstellung
    • Maßgebliche Einbeziehung von anderen Fachbereichen wie z. B. Gesundheit, Soziales, Bildung und Kinderrechte
    • Einrichtung einer kommunalen Koordination und ressortübergreifend besetzten Steuerungsgruppe auf Leitungsebene
    • Zusicherung der anteiligen Finanzierung der Personalkosten (siehe unter finanzielle Unterstützung)
    • Fristgerechte Einreichung notwendiger Antragsunterlagen (ab 09.06.2022 erhältlich) bis zum 07.09.2022
  • 3. Zentrale Aktivitäten im Landesprogramm

    Folgende zentrale Aktivitäten beim Auf- und Ausbau der Präventionsketten sind Vorausetzungen für eine Teilnahme am Landesprogramm:

    • Einrichtung einer kommunalen Koordinierung für Präventionsketten und Teilnahme an obligatorischen Veranstaltungen, Fortbildungen und Netzwerktreffen
    • Entwicklung einer fachübergreifenden Kooperation kommunaler Stellen, die Kinder von 0-10 Jahren bei einem gelingenden Aufwachsen begleiten, durch die Einrichtung von Steuerungsgruppe(n) und kommunaler Koordinierungsstelle(n)
    • Ermöglichung einer aktiven Beteiligung von Fachkräften, zivilgesellschaftlichen Akteu­rinnen und Akteuren sowie von Kindern und Familien
    • Bestandsanalyse und Bedarfserhebung der lokalen Situation unter Einbeziehung relevanter Gruppen
    • Durchführung von Wirkungsanalysen, Evaluationen und Qualitätssicherung zur Dokumentation und Reflexion angestoßener Prozesse
  • 4. Rahmenbedingung der Förderung

    Nachfolgend werden die finanziellen und fachlichen Bedingungen der Förderung zusammengefasst dargestellt.

    Antragsberechtigt

    Antragsberechtig sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften in Hessen: Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. Bei der Antragstellung sollten lokale Fachstellen (Gesundheit, Soziales, Bildung, Kinderrechte) sowie kindrelevante Organisationen in den Aufbau bzw. die Weiterentwicklung des Projekts aktiv einbezogen werden.

    Finanzielle Unterstützung

    • Anteilige Finanzierung und Verortung der Personalstellen in der Kommune
    • Sachkosten zur Umsetzung von Aktivitäten
    • Eigenanteil der Kommune

    Im Rahmen des Landesprogrammes erhalten die geförderten Kommunen eine anteilige Finanzierung einer 0,75 Personalstelle (30 Stunden), die obligatorisch in der Kinder- und Jugendhilfe verortet sein muss.

    Zur Stärkung der intersektoralen Kooperation wird eine ergänzende Förderung für weitere 0,25 Stellenanteile (10 Stunden) in einem kooperierenden Ressort, z. B. ÖGD, Soziales, Schulamt, Kinderrechtsorganisationen etc. zur Verfügung gestellt. (Sollten die geförderten Kommunen aus besonderen Gründen nicht mit Beginn der Förderphase in 2023 die vollen Stundenanteile abrufen können, so besteht die Option der ergänzenden Förderung auch noch ab dem zweiten Förderjahr 2024).

    Darüber hinaus haben die teilnehmenden Kommunen die Möglichkeit, Sachkosten für die Umsetzung von Öffentlichkeitsarbeit, ergänzenden Qualifizierungen, kleineren Angeboten für Kinder und Familien oder Maßnahmen zur Schließung von Angebotslücken abzurufen. Hierfür wird ein Entwicklungsfond für Sachkosten in Höhe von 10.000 Euro pro Kommune eingerichtet. Die Kommunen können über einen niedrigschwelligen Antrag die Mittel bei der HAGE abrufen.

    Die teilnehmenden Kommunen erklären sich mit der Umsetzung des Vorhabens dazu bereit, eine anteilige Finanzierung der Personalkosten selbstständig zu tragen. Diese umfasst 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten Jahr und 50 Prozent im dritten Jahr.
    Eine Verstetigung der Personalstellen durch die Kommune wird nach der Projektlaufzeit angestrebt. Des Weiteren wird eine Übernahme der Arbeitsplatzkosten und indirekten Kosten durch die teilnehmenden Kommunen vorausgesetzt.

    Fachliche Unterstützung

    Teilnehmende Kommunen erhalten im Förderzeitraum folgende umfassende Beratungen, Qualifizierungen und Prozessbegleitungen beim Auf- und Ausbau von Präventionsketten durch die Landeskoordinierungsstelle Präventionsketten in Hessen bei der HAGE:

    • Beratung und Begleitung der Koordinatorinnen und Koordinatoren und der kommunalen Steuerungsgruppen, Gremien und Arbeitskreise
    • Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger (Qualifizierungen, Fachtagungen, Workshops etc.) sowie Durch­führung von Netzwerktreffen, Kinderrechte-Cafés etc.
    • Unterstützung der zuständigen Stellen auf Ebene des Landkreises oder der kreisfreien Stadt durch Moderation bzw. Information von fachlichen und politischen Gremien
    • Begleitung bei der Durchführung eines wirkungsorientierten Monitorings sowie Vermittlung von relevanten Kompetenzen

Bei Fragen zu der Antragsstellung können Sie sich an das Team der Landeskoordinierungsstelle Präventionsketten Hessen unter praeventionsketten@hage.de wenden.