Pädiatrischer Praxiseinsatz in Schulen
Pädiatrischer Praxiseinsatz im Rahmen der Pflegeausbildung auch in Schulen mit einer Schulgesundheitsfachkraft möglich
Die generalistische Pflegeausbildung führt seit 2017 die bisherigen Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild der Pflegefachfrau bzw. des Pflegefachmanns zusammen. Ein verpflichtender Bestandteil ist ein pädiatrischer Praxiseinsatz von 60 bis 120 Stunden, für den bundesweit jedoch zu wenige klassische Einsatzplätze wie Kinderkliniken zur Verfügung stehen.
Neben stark pflegegeprägten Versorgungssektoren (z. B. Kinderhospiz oder sozialpädiatrische Zentren) sieht die Verordnung über die Ausbildung an Pflegeschulen (PflegeschulenV) vom 21. August 2020 (GVBl. I, S. 546) in § 8 Abs. 2 Nr. 10 bis 12 auch die Möglichkeit vor, dass sich
- Förderschulen nach § 53 HSchG,
- allgemeinbildende Schulen mit inklusiver Beschulung nach § 51 HSchG,
- allgemeinbildende Schulen mit Angeboten der Schulgesundheitspflege (Schulgesundheitsfachkräften),
an der praktischen Ausbildung beteiligen können. Dabei steht im Sinne des Bundesrahmenlehrplans bei einem praktischen Einsatz in diesen Schulen neben der Betreuung, Versorgung und (Grund-)Pflege von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Krankheiten, seelischen und körperlichen Behinderungen oder Förderbedarf auch das weite Feld der Gesundheitserziehung, Gesundheitsberatung und Gesundheitsprävention im Fokus des praktischen Einsatzes. Eine Übersicht der Schulen mit Schulgesundheitsfachkraft in Hessen finden Sie hier.
Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler bringen zu diesem Zeitpunkt bereits fundiertes Fachwissen mit und können Schulen u. a. bei pflegerischen Aufgaben, psychosozialer Unterstützung sowie der Entwicklung gesundheitsbezogener Angebote entlasten. Schulen profitieren somit fachlich und organisatorisch, während gleichzeitig dringend benötigte Ausbildungskapazitäten geschaffen werden. Die Teilnahme ist wichtig, um regionale Engpässe zu überwinden und die Fachkräftesicherung in der Pflege langfristig zu unterstützen. Eine Mitwirkung an der praktischen Ausbildung begründet jedoch keinen Anspruch auf spätere Anstellung einer ausgebildeten Pflegekraft. Angestrebt sind langfristige Kooperationen zwischen Pflegeschulen und Einsatzschulen, damit der anfängliche organisatorische Aufwand durch einen nachhaltigen Nutzen ausgeglichen wird.
Weitere Informationen zum Vorgehen sowie Hinweise zu den mit dem Bundesrahmenlehrplan in Bezug stehenden Lernangeboten und Inhalten zur Betreuung, Versorgung und (Grund-)Pflege von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Krankheiten, Beeinträchtigungen, Behinderungen oder psychischen Erkrankungen finden Sie auf dieser Seite in den Anlagen.
Eine Übersicht der Pflegeschulen finden Sie unter https://www.pflegeausbildung.net/ausbildung/uebersicht-pflegeschulen.
Weiterführende Informationen zu Verfahren, Lerninhalten und Beratungsangeboten stehen online unter https://www.pflegeausbildung.net/ zur Verfügung.
Eine Übersicht der Pflegeschulen finden Sie unter https://www.pflegeausbildung.net/ausbildung/uebersicht-pflegeschulen/.