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Neue Illustration veranschaulicht Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention

Landesprogramm „Präventionsketten Hessen – Gelingendes Aufwachsen, Kinderrechte leben“

24. Mai 2024
Eine neue Illustration möchte auf die vier Grundprinzipen der UN-Kinderrechtskonvention aufmerksam machen und einen Denkanstoß für die Arbeit im Hinblick auf Kinderrechte geben. Entwickelt wurde die Illustration im Rahmen des Landesprogramms „Präventionsketten Hessen".

Zusammen mit der Illustratorin Sandra Beer hat die Landeskoordinierungsstelle Präventionsketten Hessen eine Illustration entwickelt. Sie stellt die vier Grundprinzipien des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) dar. Diese vier Prinzipien sind: Recht auf Gleichbehandlung bzw. Diskriminierungsverbot, Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, Recht auf Vorrang des Kindeswohles und Recht auf Beteiligung.

Kind mit Sprechblasen, die die vier Leitprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention darstellen

 

 

Die Kinderrechte und insbesondere die vier Grundprinzipien stehen im Mittelpunkt der Arbeit des Landesprogramms „Präventionsketten Hessen”.

Kinderrechtebasierte Präventionskettenarbeit: Exkurs

In Deutschland trat die im Jahr 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 in Kraft. Die Kinderrechte, vor allem die vier oben genannten Grundprinzipien, stehen im Mittelpunkt der Präventionskettenarbeit in Hessen. Die Umsetzung der Kinderrechte findet sich auch in verschiedenen gesetzlichen Grundlagen wieder, wobei deren Umsetzung in der täglichen Arbeit und aufgrund begrenzter Ressourcen nicht immer im Fokus steht. 

In Hessen möchte das Landesprogramm „Präventionsketten Hessen” mit der Neuausrichtung der Präventionsketten erreichen, dass insbesondere im Verwaltungshandeln die Kinderrechte verstärkt Ausgangspunkt der eigenen Arbeit und Gestaltung präventiver Angebote vor Ort sind. Darüber hinaus besteht in Hessen eine gute Ausgangslage für die Umsetzung der Kinderrechte, unter anderem durch die Verankerung in der Landesverfassung (§4 Abs. 2 HV) seit 2018, durch die Verankerung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Hessischen Gemeindeordnung (§4c HGO) und durch die bundesweit einmaligen Landesbeauftragten für Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen

Die Kinderrechte dienen als Leitbild bei der Betrachtung von Kindheit und werden im Landesprogramm „Präventionsketten Hessen” mit dem Ansatz der Gesundheitsförderung verknüpft. Diese Verknüpfung soll den aktuellen und zukünftigen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden und als mehrdimensionaler Lösungsansatz für verschiedene Herausforderungen wie etwa zunehmende soziale und gesundheitliche Ungleichheit, Fachkräftemangel, Präventionsdilemma und Klimakrise genutzt werden. 

Weitere Informationen zum Landesprogramm „Präventionsketten Hessen” und zur Arbeit der Landeskoordinierungsstelle Präventionsketten Hessen. 

Was steckt hinter der Kinderrechte-Illustration?

In der neuen farbenfrohen Illustration wird die Perspektive des Kindes in den Mittelpunkt gerückt und das Kind als zentraler Ausgangspunkt dargestellt. Um es herum gruppieren sich die vier Grundprinzipien des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) in Form von Sprechblasen.

Das Recht auf Gleichbehandlung

Die Sprechblase oben links zeigt Kinder unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Hautfarbe und mit unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen. Damit wird verdeutlicht: Kinder haben Rechte, die unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion, ihrer Hautfarbe oder anderen Merkmalen geachtet und gewährleistet werden sollen. Dieses Prinzip betont die Bedeutung von Fairness und Gerechtigkeit, um sicherzustellen, dass jedes Kind die gleichen Chancen und Rechte erhält. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung des Übereinkommens verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Kinder vor jeder Form von Diskriminierung zu schützen.

Das Recht auf Mitbestimmung

Oben rechts ist das Recht auf Mitbestimmung abgebildet: Kinder haben das Recht darauf, ihr Leben mitzugestalten, ihre Meinungen zu äußern, gehört zu werden und aktiv an Prozessen teilzunehmen, die ihre Belange betreffen. Diese Mitbestimmung soll Kindern insbesondere in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, die sie selbst betreffen, gegeben werden oder durch eine Interessensvertretung oder geeignete Stelle, die im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften steht, gewährt werden. Hierbei sollen Kinder in einer angemessenen sowie ihrem Alter und ihrer Reife entsprechenden Weise an Entscheidungen und Prozessen, die ihr Leben betreffen, beteiligt werden. 

Der Vorrang des Kindeswohls

In der Illustration ist unten links das Prinzip des Kindeswohlvorrangs abgebildet. Dieses stellt sicher, dass das Wohl des Kindes stets im Mittelpunkt steht, das heißt dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ihr Wohl als vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtig wird. Kinder haben das Recht darauf, gesetzlich vor jeglicher Form von Misshandlung, Vernachlässigung, Ausbeutung oder Diskriminierung geschützt zu werden. Das Prinzip betont die Notwendigkeit einer rechtlichen Struktur, die die Rechte, die grundlegenden Bedürfnisse und die Unversehrtheit von Kindern sicherstellt.

Das Recht auf persönliche Entwicklung

Die Sprechblase zu diesem Prinzip möchte ausdrücken, dass Kinder in einer unterstützenden Umgebung heranwachsen sollten, die ihre persönliche Entwicklung fördert. Kinder haben das Recht auf eine optimale Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und Talente. Dies umfasst unter anderem den Zugang zu Bildung, Spiel und kulturellen Aktivitäten. Kinder haben ein Recht darauf, dass allen die gleichen Chancen garantiert werden, in einer förderlichen Umgebung aufzuwachsen. Insbesondere sollen herkunftsbedingte Ungleichheiten in Institutionen wie Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführenden Schulen ausgeglichen werden.

Die Landeskoordinierungsstelle „Präventionsketten Hessen“ möchte mit der Illustration auf die vier Grundprinzipen der UN-Kinderrechtskonvention aufmerksam machen, zum Nachdenken anregen und einen Anstoß geben, miteinander über Kinderrechte und deren Umsetzung ins Gespräch zu kommen. Hierbei werden insbesondere Fachkräfte wie Verwaltungsmitarbeitende und Akteur*innen aus der Praxis angesprochen.

  • Sind die vier Leitprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention bekannt? 
  • Werden die Kinderrechte im Arbeitsalltag und insbesondere bei der Maßnahmenplanung berücksichtigt?
  • Werden Kinder, Familien und Interessensvertretungen in der Strukturentwicklung und Maßnahmenplanung mit eingebunden?
  • Was soll für Kinder und ihre Familien bewirkt werden?
  • Wie können die Kinderrechte zukünftig im Arbeitsalltag berücksichtigt und umgesetzt werden?

Kinderrechte und der Auf- und Ausbau von Präventionsketten in Hessen

Das Landesprogramm „Präventionsketten Hessen“ orientiert sich beim Auf- und Ausbau von Präventionsketten an den vier Leitprinzipien. Die Koordinationsfachkräfte der Präventionsketten in  den Kommunen, die durch die Landeskoordinierungsstelle „Präventionsketten Hessen“ begleitet werden, setzen sich unter anderem mit diesen Fragestellungen auseinander und bringen im Verwaltungshandeln die Perspektive der Kinderrechte verstärkt ein. Sie identifizieren Interessensvertretungen für die Belange von Kindern vor Ort, bauen ein nachhaltiges Netzwerk mit kommunalen Akteur*innen aus verschiedenen Bereichen und Ressorts auf, entwickeln bedarfsorientierte Maßnahmen und richten die präventive Angebotslandschaft neu aus. Die Umsetzung der Kinderrechte, insbesondere im Verwaltungshandeln, trägt langfristig zu einem gelingenden Aufwachsen aller Kinder bei.

Quellenangabe

Quelle der Inhalte zur UN-Kinderrechtskonvention und zu den vier Leitprinzipien ist die übersetzte Publikation des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2010).

Bild: © HAGE/Sandra Beer