03.04.19 - Infoveranstaltung: Das Förderverfahren nach §20a SGB V

Im Rahmen des Präventionsgesetzes nach § 20a SGB V fördern die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention für vulnerablen Zielgruppen in nichtbetrieblichen Lebenswelten.

Zu diesem Thema fand am 03. April 2019 die erste Informationsveranstaltung der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Hessen, zusammen mit den hessischen Vertreter*innen der GKV in Frankfurt statt. Die Informationsveranstaltung startete mittags mit einem gemeinsamen Imbiss, der Raum zum Netzwerken und Austauschen bot. Daran anschließend berichtete Herr Dr. Kortevoß (vdek Hessen), Federführender des GKV-Steuerungsgremiums in Hessen, über die Entwicklungen und den aktuellen Stand des kassenübergreifenden Förderverfahrens nach § 20a SGB V. Im Nachgang informierte Frau Hammerschmidt, gemeinsame Stelle der GKV für Prävention und Gesundheitsförderung in Hessen, über den Ablauf des Antragsverfahrens sowie zu den Ein- und Ausschlusskriterien der Förderung. Nach einer kurzen Kaffeepause wurde das erste kassenübergreifende Projekt in Hessen „Seele in Bewegung“ (finanziert nach §20a SGB V) vorgestellt. Die Projektkoordination Frau Fidler berichtete von den ersten Planungsschritten bis hin zur Umsetzung des Projektes. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzen die Plattform für Rückfragen und diskutierten angeregt die Umsetzung des Förderverfahrens sowie weitere offene Fragen mit den Vertreter*innen der GKV Hessen.

Die Dokumente zum Antragsverfahren finden Sie auf folgender Website:

www.gkv-buendnis.de/wir-in-den-laendern/bundeslaender/hessen/gemeinsame-stelle-der-gkv/

Bild: © HAGE e. V.